Bauamt Saarland
Bauamt Großrosseln
Wer in Großrosseln bauen, anbauen oder umnutzen will, steht früher oder später vor derselben Frage: Welches Bauamt ist zuständig und was muss genehmigt werden? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, erklärt die wichtigsten Bauvorgänge und verweist für verbindliche Auskünfte auf die offizielle Stelle.
Kurze Antwort
Großrosseln gehört zu Landkreis Regionalverband Saarbrücken. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.
- Einwohner7.891
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Regionalverband Saarbrücken
- BundeslandSaarland
Welche Stelle entscheidet?
Der Landkreis Regionalverband Saarbrücken ist in der Regel untere Bauaufsichtsbehörde für Großrosseln. Bauanträge werden dort bearbeitet und beschieden, sofern die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde ist.
Großrosseln hat rund 7.891 Einwohner. Für die meisten Bauvorhaben führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus zur Kreisverwaltung. Insgesamt leben im Landkreis Regionalverband Saarbrücken etwa 332.252 Menschen.
Das Baurecht in Saarland regelt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Örtlich zuständig sind Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Großrosseln am Ende geht. Im Saarland sind die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken untere Bauaufsichtsbehörde.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Vorwahl06809, 06898
- Kfz-KennzeichenSB
Was das Bauamt bearbeitet
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenSo läuft der Bauantrag
Nach Eingang prüft die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Regionalverband Saarbrücken Planungsrecht und, je nach Verfahren, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Am Ende steht die Genehmigung oder eine begründete Ablehnung.
Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Die Einordnung dient nur der Orientierung. Die genauen Grenzen, etwa Größe und Grenzabstand, legt der Verfahrensfreiheitskatalog des Landes fest.
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Häufige Fragen
Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?
Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.
Was ist beim Abriss zu beachten?
Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.
Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.
Welche Landesbauordnung gilt in Großrosseln?
Für Großrosseln gilt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.