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Glossar des Baurechts
Begriffe aus Bauantrag, Bescheid und Landesbauordnung, kurz erklärt.
- Baugenehmigung
- Der Verwaltungsakt, mit dem die untere Bauaufsichtsbehörde die Ausführung eines Bauvorhabens erlaubt, weil es dem öffentlichen Baurecht entspricht. Sie ist vor Baubeginn einzuholen, soweit…
- Bauantrag
- Der förmliche Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er wird auf dem amtlichen Formular gestellt und mit den Bauvorlagen bei der Gemeinde oder der unteren…
- Bauvoranfrage
- Ein Antrag zur verbindlichen Vorabklärung einzelner Fragen der Zulässigkeit, etwa der Bebaubarkeit. Die Antwort ist der Bauvorbescheid, der die Behörde für eine bestimmte Zeit…
- Untere Bauaufsichtsbehörde
- Die für das Baugenehmigungsverfahren zuständige Behörde vor Ort, in der Regel bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in einigen Ländern auch bei größeren Gemeinden.…
- Bauordnungsrecht
- Das Recht der Landesbauordnungen. Es regelt die Anforderungen an die einzelne bauliche Anlage, etwa Standsicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen und das Genehmigungsverfahren.
- Bauplanungsrecht
- Das im Baugesetzbuch geregelte Recht der städtebaulichen Ordnung. Es bestimmt, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, unter anderem über Bebauungspläne und den…
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Das Bundesgesetz des Bauplanungsrechts. Es regelt Bauleitplanung, die Zulässigkeit von Vorhaben und das gemeindliche Einvernehmen.
- Landesbauordnung (LBO)
- Das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Jedes Land hat eine eigene Bauordnung mit eigenem Verfahrensfreiheitskatalog und eigenen materiellen Anforderungen.
- Bebauungsplan
- Eine gemeindliche Satzung, die für ein Gebiet verbindlich festsetzt, was gebaut werden darf, etwa Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche.
- Flächennutzungsplan
- Der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar, ohne unmittelbar für Einzelvorhaben verbindlich zu sein.
- Abstandsfläche
- Die von Bebauung freizuhaltende Fläche vor den Außenwänden eines Gebäudes. Ihre Tiefe bemisst sich nach der Wandhöhe und ist in der Landesbauordnung geregelt.
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Das Maß, das angibt, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
- Geschossflächenzahl (GFZ)
- Das Maß, das das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksfläche angibt. Es begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einem Grundstück entstehen darf.
- Baulast
- Eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und wirkt auch…
- Baulastenverzeichnis
- Das bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geführte Verzeichnis der Baulasten. Es gibt Auskunft darüber, welche Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen.
- Bauvorlageberechtigung
- Die Berechtigung, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben zu erstellen und zu unterschreiben. Sie steht vor allem eingetragenen Architektinnen und Bauingenieuren zu.
- Erschließung
- Die Anbindung eines Grundstücks an Straße, Wasser, Abwasser und Energie. Ein Vorhaben ist nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.
- Innenbereich (§ 34 BauGB)
- Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil. Vorhaben sind hier zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
- Außenbereich (§ 35 BauGB)
- Der Bereich außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan. Bauen ist hier stark eingeschränkt und grundsätzlich nur privilegierten Vorhaben vorbehalten, etwa der Landwirtschaft.
- Rohbauabnahme
- Die anzuzeigende oder zu prüfende Fertigstellung des Rohbaus. In einigen Ländern ist sie Teil der bauaufsichtlichen Überwachung, bevor der Innenausbau beginnt.
- Schwarzbau
- Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrig ausgeführte bauliche Anlage. Die Bauaufsicht kann Nutzungsuntersagung, Rückbau oder eine nachträgliche Genehmigung verlangen.
- Bestandsschutz
- Der Schutz eines rechtmäßig errichteten Gebäudes vor nachträglichen Anforderungen. Er endet, wenn wesentlich geändert wird oder die Nutzung dauerhaft aufgegeben wurde.
- Denkmalschutz
- Der rechtliche Schutz von Baudenkmalen. Änderungen und Abbruch bedürfen zusätzlich der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, unabhängig vom Baurecht.
- Gemeindliches Einvernehmen
- Die nach dem Baugesetzbuch erforderliche Zustimmung der Standortgemeinde zu Vorhaben, über die eine andere Behörde entscheidet. Ohne Einvernehmen darf die Genehmigung meist nicht erteilt…