Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
Abbruch und Abrissgenehmigung
Der Abbruch eines Gebäudes ist kein rein privates Vorhaben. Je nach Landesbauordnung ist er verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig. Hinzu kommen Vorgaben zu Statik, Nachbarschutz, Denkmalschutz und zur Entsorgung von Bauabfällen.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Das Wichtigste im Detail
Anzeige oder Genehmigung
Kleinere Gebäude sind vielerorts verfahrensfrei oder nur anzeigepflichtig. Größere Bauten, Reihenhäuser mit gemeinsamer Wand oder Gebäude in sensibler Lage brauchen häufig eine Genehmigung.
Standsicherheit und Nachbarn
Beim Abbruch angebauter Gebäude ist die Standsicherheit des Nachbargebäudes zu sichern. Ein Standsicherheitsnachweis kann verlangt werden.
Denkmalschutz
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder in einem geschützten Ensemble, ist zusätzlich die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Ohne deren Zustimmung ist ein Abbruch unzulässig.
Entsorgung
Bauabfälle sind fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Bei Verdacht auf Schadstoffe wie Asbest gelten besondere Pflichten.
Unterlagen und Vorlagen
- Abbruchanzeige oder Abbruchantrag des Landes
- Lageplan mit dem abzubrechenden Gebäude
- Bei angebauten Gebäuden ein Standsicherheitsnachweis
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Abriss einer Gartenhütte eine Genehmigung?
In der Regel nicht. Der Abbruch verfahrensfreier Bauten ist meist ebenfalls verfahrensfrei. Für größere Gebäude gelten je nach Land Anzeige- oder Genehmigungspflichten.
Was gilt bei einem Doppelhaus?
Der Abbruch einer Haushälfte berührt die Standsicherheit der anderen. Hier verlangt das Bauamt regelmäßig einen Standsicherheitsnachweis und beteiligt die Nachbarschaft.
Zuständiges Bauamt finden
Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.