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Bauamt.net

Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes

Abbruch und Abrissgenehmigung

Der Abbruch eines Gebäudes ist kein rein privates Vorhaben. Je nach Landesbauordnung ist er verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig. Hinzu kommen Vorgaben zu Statik, Nachbarschutz, Denkmalschutz und zur Entsorgung von Bauabfällen.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Das Wichtigste im Detail

Anzeige oder Genehmigung

Kleinere Gebäude sind vielerorts verfahrensfrei oder nur anzeigepflichtig. Größere Bauten, Reihenhäuser mit gemeinsamer Wand oder Gebäude in sensibler Lage brauchen häufig eine Genehmigung.

Standsicherheit und Nachbarn

Beim Abbruch angebauter Gebäude ist die Standsicherheit des Nachbargebäudes zu sichern. Ein Standsicherheitsnachweis kann verlangt werden.

Denkmalschutz

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder in einem geschützten Ensemble, ist zusätzlich die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Ohne deren Zustimmung ist ein Abbruch unzulässig.

Entsorgung

Bauabfälle sind fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Bei Verdacht auf Schadstoffe wie Asbest gelten besondere Pflichten.

Unterlagen und Vorlagen

  • Abbruchanzeige oder Abbruchantrag des Landes
  • Lageplan mit dem abzubrechenden Gebäude
  • Bei angebauten Gebäuden ein Standsicherheitsnachweis
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Abriss einer Gartenhütte eine Genehmigung?

In der Regel nicht. Der Abbruch verfahrensfreier Bauten ist meist ebenfalls verfahrensfrei. Für größere Gebäude gelten je nach Land Anzeige- oder Genehmigungspflichten.

Was gilt bei einem Doppelhaus?

Der Abbruch einer Haushälfte berührt die Standsicherheit der anderen. Hier verlangt das Bauamt regelmäßig einen Standsicherheitsnachweis und beteiligt die Nachbarschaft.

Zuständiges Bauamt finden

Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis