Verfahrensfreiheitskatalog der jeweiligen Landesbauordnung
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Nicht jedes Vorhaben braucht eine Genehmigung. Jede Landesbauordnung führt einen Katalog verfahrensfreier Vorhaben, von kleinen Gartenhäusern bis zu bestimmten Nebenanlagen. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Auch diese Bauten müssen die materiellen Vorschriften einhalten, etwa Abstandsflächen und den Bebauungsplan.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) zur Auskunft, keine Antragspflicht
Das Wichtigste im Detail
Typische Beispiele
Kleine Gartenhäuser und Gerätehütten bis zu einer landesabhängigen Größe, bestimmte Einfriedungen, Terrassen, kleinere Solaranlagen und einzelne Nebenanlagen. Die genauen Grenzen unterscheiden sich je Land erheblich.
Der wichtige Vorbehalt
Verfahrensfrei entbindet nicht von der Pflicht, geltendes Recht einzuhalten. Ein verfahrensfreies Gartenhaus, das die Abstandsfläche zum Nachbarn verletzt oder dem Bebauungsplan widerspricht, ist trotzdem unzulässig.
Im Zweifel nachfragen
Weil die Kataloge komplex sind, lohnt vor dem Bau eine Auskunft beim Bauamt. Sie ist meist kostenlos und schützt vor einem nachträglichen Rückbau.
Unterlagen und Vorlagen
- Keine Antragsunterlagen erforderlich
- Zur Sicherheit: Nachweis der eingehaltenen Abstandsflächen und Prüfung des Bebauungsplans
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Häufige Fragen
Darf ich ein verfahrensfreies Gartenhaus überall aufstellen?
Nein. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen Abstandsflächen, Bebauungsplan und örtliche Satzungen einhalten. Die Verfahrensfreiheit betrifft nur den Verzicht auf das Genehmigungsverfahren.
Wo steht, was verfahrensfrei ist?
Im Verfahrensfreiheitskatalog der jeweiligen Landesbauordnung. Das Bauamt gibt dazu Auskunft.
Zuständiges Bauamt finden
Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.