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Bauamt.net

Verfahrensfreiheitskatalog der jeweiligen Landesbauordnung

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Nicht jedes Vorhaben braucht eine Genehmigung. Jede Landesbauordnung führt einen Katalog verfahrensfreier Vorhaben, von kleinen Gartenhäusern bis zu bestimmten Nebenanlagen. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Auch diese Bauten müssen die materiellen Vorschriften einhalten, etwa Abstandsflächen und den Bebauungsplan.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) zur Auskunft, keine Antragspflicht

Das Wichtigste im Detail

Typische Beispiele

Kleine Gartenhäuser und Gerätehütten bis zu einer landesabhängigen Größe, bestimmte Einfriedungen, Terrassen, kleinere Solaranlagen und einzelne Nebenanlagen. Die genauen Grenzen unterscheiden sich je Land erheblich.

Der wichtige Vorbehalt

Verfahrensfrei entbindet nicht von der Pflicht, geltendes Recht einzuhalten. Ein verfahrensfreies Gartenhaus, das die Abstandsfläche zum Nachbarn verletzt oder dem Bebauungsplan widerspricht, ist trotzdem unzulässig.

Im Zweifel nachfragen

Weil die Kataloge komplex sind, lohnt vor dem Bau eine Auskunft beim Bauamt. Sie ist meist kostenlos und schützt vor einem nachträglichen Rückbau.

Unterlagen und Vorlagen

  • Keine Antragsunterlagen erforderlich
  • Zur Sicherheit: Nachweis der eingehaltenen Abstandsflächen und Prüfung des Bebauungsplans

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Häufige Fragen

Darf ich ein verfahrensfreies Gartenhaus überall aufstellen?

Nein. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen Abstandsflächen, Bebauungsplan und örtliche Satzungen einhalten. Die Verfahrensfreiheit betrifft nur den Verzicht auf das Genehmigungsverfahren.

Wo steht, was verfahrensfrei ist?

Im Verfahrensfreiheitskatalog der jeweiligen Landesbauordnung. Das Bauamt gibt dazu Auskunft.

Zuständiges Bauamt finden

Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis