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Bauamt Saarland

Bauamt Kleinblittersdorf

Ob Neubau, Anbau, Nutzungsänderung oder Abbruch: In Kleinblittersdorf hängt jedes dieser Vorhaben an einer bestimmten Behörde und an der Landesbauordnung. Diese Übersicht ordnet die Zuständigkeit ein.

Kurze Antwort

Kleinblittersdorf gehört zu Landkreis Regionalverband Saarbrücken. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

  • Einwohner10.786
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Regionalverband Saarbrücken
  • BundeslandSaarland

Welche Stelle entscheidet?

Der Landkreis Regionalverband Saarbrücken ist in der Regel untere Bauaufsichtsbehörde für Kleinblittersdorf. Bauanträge werden dort bearbeitet und beschieden, sofern die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde ist.

Mit etwa 10.786 Einwohnern ist Kleinblittersdorf eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der Landkreis Regionalverband Saarbrücken umfasst insgesamt rund 332.252 Einwohner.

Das Baurecht in Saarland regelt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Örtlich zuständig sind Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Kleinblittersdorf am Ende geht. Im Saarland sind die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken untere Bauaufsichtsbehörde.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl66271
  • Vorwahl06805
  • Kfz-KennzeichenSB

Was das Bauamt bearbeitet

Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zur Genehmigung

In vielen Ländern läuft der Bauantrag zunächst über die Standortgemeinde, die ihr Einvernehmen erklärt und an die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Regionalverband Saarbrücken weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt dorthin.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung des materiellen Rechts. Auch ohne Antrag müssen Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen beachtet werden.

Vorhaben und Genehmigungspflicht

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Einordnung dient nur der Orientierung. Die genauen Grenzen, etwa Größe und Grenzabstand, legt der Verfahrensfreiheitskatalog des Landes fest.

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Häufige Fragen

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Wie lange dauert die Baugenehmigung?

Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.

Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?

Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.

Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.

Welche Landesbauordnung gilt in Kleinblittersdorf?

Für Kleinblittersdorf gilt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.