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Bauamt.net

Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes

Bauabnahme und Bauüberwachung

Die bauaufsichtliche Bauüberwachung ist nicht mit der privatrechtlichen Abnahme durch die Bauherrschaft zu verwechseln. Das Bauamt prüft stichprobenartig, ob nach der Genehmigung gebaut wird. Je nach Land und Vorhaben sind bestimmte Zeitpunkte anzuzeigen, etwa der Baubeginn und die Fertigstellung.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Das Wichtigste im Detail

Baubeginnanzeige

Vor dem ersten Spatenstich ist der Baubeginn häufig anzuzeigen. Teilweise müssen bestimmte Nachweise, etwa zur Standsicherheit, vorliegen, bevor gebaut werden darf.

Rohbau und Fertigstellung

An festgelegten Punkten, oft nach Fertigstellung des Rohbaus und bei Nutzungsaufnahme, sind Anzeigen zu machen. Das Bauamt kann Kontrollen durchführen.

Bauüberwachung

Die Bauaufsicht handelt stichprobenartig und risikoorientiert. Sie ersetzt nicht die Verantwortung der am Bau Beteiligten für die Einhaltung der Vorschriften.

Unterlagen und Vorlagen

  • Baubeginnanzeige nach Landesrecht
  • Erforderliche Nachweise vor Baubeginn
  • Anzeige der Fertigstellung und Nutzungsaufnahme

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Häufige Fragen

Kommt das Bauamt auf jede Baustelle?

Nein. Die Bauüberwachung erfolgt stichprobenartig und nach Risiko. Die Verantwortung für regelkonformes Bauen liegt bei Bauherrschaft, Entwurfsverfasser und ausführenden Firmen.

Was ist der Unterschied zur Abnahme durch den Bauherrn?

Die bauaufsichtliche Kontrolle prüft das öffentliche Baurecht. Die Abnahme der Bauleistung gegenüber den Firmen ist ein privatrechtlicher Vorgang nach dem Werkvertragsrecht.

Zuständiges Bauamt finden

Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis