Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
Bauabnahme und Bauüberwachung
Die bauaufsichtliche Bauüberwachung ist nicht mit der privatrechtlichen Abnahme durch die Bauherrschaft zu verwechseln. Das Bauamt prüft stichprobenartig, ob nach der Genehmigung gebaut wird. Je nach Land und Vorhaben sind bestimmte Zeitpunkte anzuzeigen, etwa der Baubeginn und die Fertigstellung.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Das Wichtigste im Detail
Baubeginnanzeige
Vor dem ersten Spatenstich ist der Baubeginn häufig anzuzeigen. Teilweise müssen bestimmte Nachweise, etwa zur Standsicherheit, vorliegen, bevor gebaut werden darf.
Rohbau und Fertigstellung
An festgelegten Punkten, oft nach Fertigstellung des Rohbaus und bei Nutzungsaufnahme, sind Anzeigen zu machen. Das Bauamt kann Kontrollen durchführen.
Bauüberwachung
Die Bauaufsicht handelt stichprobenartig und risikoorientiert. Sie ersetzt nicht die Verantwortung der am Bau Beteiligten für die Einhaltung der Vorschriften.
Unterlagen und Vorlagen
- Baubeginnanzeige nach Landesrecht
- Erforderliche Nachweise vor Baubeginn
- Anzeige der Fertigstellung und Nutzungsaufnahme
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Häufige Fragen
Kommt das Bauamt auf jede Baustelle?
Nein. Die Bauüberwachung erfolgt stichprobenartig und nach Risiko. Die Verantwortung für regelkonformes Bauen liegt bei Bauherrschaft, Entwurfsverfasser und ausführenden Firmen.
Was ist der Unterschied zur Abnahme durch den Bauherrn?
Die bauaufsichtliche Kontrolle prüft das öffentliche Baurecht. Die Abnahme der Bauleistung gegenüber den Firmen ist ein privatrechtlicher Vorgang nach dem Werkvertragsrecht.
Zuständiges Bauamt finden
Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.