Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Bauamt Nordrhein-Westfalen

Bauamt Bergisch Gladbach

Hinter dem Wort Bauamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern die untere Bauaufsichtsbehörde des Landes- und Kommunalrechts. Diese Seite erklärt, wie sie für Bergisch Gladbach zuständig ist und welche Vorhaben welchen Weg nehmen.

Kurze Antwort

Bergisch Gladbach gehört zu Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

  • Einwohner112.660
  • Statuskreisangehörig
  • KreisKreis Rheinisch-Bergischer Kreis
  • BundeslandNordrhein-Westfalen

Welche Stelle entscheidet?

Der Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis ist in der Regel untere Bauaufsichtsbehörde für Bergisch Gladbach. Bauanträge werden dort bearbeitet und beschieden, sofern die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde ist.

Bergisch Gladbach hat rund 112.660 Einwohner und gilt als Großstadt. Die Bauaufsicht ist meist in Sachgebiete gegliedert und bietet häufig eine Bauberatung sowie den digitalen Bauantrag an. Der zuständige Kreis zählt rund 283.455 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.

Für Bergisch Gladbach gilt das Bauordnungsrecht von Nordrhein-Westfalen, festgelegt in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Die Genehmigung erteilen Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sowie Kreise. In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl51427, 51429, 51465, 51467 und weitere (5)
  • Vorwahl02202, 02204, 02207
  • Kfz-KennzeichenGL

Bauvorgänge im Überblick

Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zur Genehmigung

In vielen Ländern läuft der Bauantrag zunächst über die Standortgemeinde, die ihr Einvernehmen erklärt und an die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt dorthin.

Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Bauämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Wo stelle ich in Bergisch Gladbach einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Ist ein Gartenhaus in Bergisch Gladbach genehmigungsfrei?

Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.