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Bundesland

Bauämter in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sowie Kreise.

Zuständigkeit

In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.

  • Kreise und kreisfreie Städte53
  • Übliche AmtsbezeichnungBauaufsicht oder Bauordnungsamt

Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Als obere Behörde fungieren Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

Kreise und kreisfreie Städte

Größte Städte