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Bauamt Nordrhein-Westfalen

Bauamt Leverkusen

Wer zum ersten Mal mit einem Bauamt zu tun hat, unterschätzt oft, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort und vom Status der Gemeinde abhängt. Für Leverkusen ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet, wohin der Bauantrag gehört.

Kurze Antwort

In Leverkusen entscheidet die Stadtverwaltung über Bauanträge, weil die Stadt kreisfrei und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist.

  • Einwohner166.414
  • Statuskreisfrei
  • KreisLeverkusen
  • BundeslandNordrhein-Westfalen

Welche Stelle entscheidet?

Leverkusen gehört zu den kreisfreien Städten. Damit liegt die gesamte Bauaufsicht bei der Stadt; zuständig ist das Bauaufsicht oder Bauordnungsamt.

Rund 166.414 Menschen leben in Leverkusen. In dieser Größenklasse sind Bauanträge häufig auch digital möglich, während persönliche Vorsprachen an Termine gebunden sind.

Für Leverkusen gilt das Bauordnungsrecht von Nordrhein-Westfalen, festgelegt in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Die Genehmigung erteilen Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sowie Kreise. In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Leverkusen nützlich:

  • Vorwahl0214
  • Kfz-KennzeichenLEV

Bauvorgänge im Überblick

Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

So läuft der Bauantrag

Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei das Bauamt der Stadt. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.

Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.

Vorhaben und Genehmigungspflicht

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.

Wie lange dauert die Baugenehmigung?

Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.

Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.