Landkreis in Sachsen
Bauamt Landkreis Zwickau
Diese Übersicht zeigt, wie die Bauaufsicht im Gebiet von Landkreis Zwickau organisiert ist und welche Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich gehören.
- Einwohner310.111
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel14524
- Orte im Verzeichnis15
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Zwickau ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO). In Sachsen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die Landesdirektion Sachsen.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Zwickau
- Limbach-Oberfrohna
- Glauchau
- Werdau
- Crimmitschau
- Hohenstein-Ernstthal
- Meerane
- Lichtenstein/Sa.
- Mülsen
- Wilkau-Haßlau
- Kirchberg
- Reinsdorf
- Lichtentanne
- Oberlungwitz
- Fraureuth
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Bauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
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