Bundesland
Bauämter in Sachsen
In Sachsen gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise und kreisfreie Städte.
Zuständigkeit
In Sachsen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die Landesdirektion Sachsen.
- Kreise und kreisfreie Städte13
- Übliche AmtsbezeichnungBauaufsichtsamt
Bauaufsicht in Sachsen
Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. Als obere Behörde fungieren Landesdirektion Sachsen. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.
Kreise und kreisfreie Städte
- Chemnitz
- Dresden
- Leipzig
- Bautzen
- Landkreis Erzgebirgskreis
- Görlitz
- Leipzig
- Meißen
- Mittelsachsen
- Nordsachsen
- Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landkreis Vogtlandkreis
- Zwickau
Größte Städte
- Leipzig
- Dresden
- Chemnitz
- Zwickau
- Plauen
- Görlitz
- Freiberg
- Pirna
- Freital
- Bautzen
- Radebeul
- Hoyerswerda
- Riesa
- Meißen
- Grimma
- Delitzsch
- Zittau
- Markkleeberg
- Limbach-Oberfrohna
- Döbeln
- Glauchau
- Werdau
- Coswig
- Reichenbach im Vogtland
- Borna
- Aue-Bad Schlema
- Torgau
- Annaberg-Buchholz
- Schkeuditz
- Radeberg
- Crimmitschau
- Großenhain
- Auerbach/Vogtl.
- Kamenz
- Wurzen
- Heidenau
- Marienberg
- Eilenburg
- Markranstädt
- Aue