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Bundesland

Bauämter in Sachsen

In Sachsen gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise und kreisfreie Städte.

Zuständigkeit

In Sachsen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die Landesdirektion Sachsen.

  • Kreise und kreisfreie Städte13
  • Übliche AmtsbezeichnungBauaufsichtsamt

Bauaufsicht in Sachsen

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. Als obere Behörde fungieren Landesdirektion Sachsen. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

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