Bauamt Sachsen
Bauamt Glauchau
Hinter dem Wort Bauamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern die untere Bauaufsichtsbehörde des Landes- und Kommunalrechts. Diese Seite erklärt, wie sie für Glauchau zuständig ist und welche Vorhaben welchen Weg nehmen.
Kurze Antwort
Glauchau gehört zu Landkreis Zwickau. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.
- Einwohner21.807
- Statuskreisangehörig
- KreisZwickau
- BundeslandSachsen
Welche Stelle entscheidet?
Glauchau gehört zum Landkreis Zwickau. Damit liegt die Bauaufsicht meist auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungs- und Annahmeangebote unterhält.
Mit rund 21.807 Einwohnern ist Glauchau eine Mittelstadt. Beratung und Antragsannahme liegen oft vor Ort, die eigentliche Entscheidung kann je nach Landesrecht dennoch beim Kreis fallen. Insgesamt leben im Landkreis Zwickau etwa 310.111 Menschen.
Für Glauchau gilt das Bauordnungsrecht von Sachsen, festgelegt in der Sächsische Bauordnung (SächsBO). Die Genehmigung erteilen Landkreise und kreisfreie Städte. In Sachsen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die Landesdirektion Sachsen.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Glauchau nützlich:
- Postleitzahl08371
- Vorwahl03763
Die wichtigsten Bauvorgänge
Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Wer aus Glauchau einen Bauantrag stellt, sollte die Abgabe belegen können und auf Vollständigkeit achten. Jede Nachforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Zwickau verlängert das Verfahren.
Das Planungsrecht des Baugesetzbuchs und das Bauordnungsrecht des Landes greifen ineinander. Ein Vorhaben muss beiden entsprechen, dem städtebaulichen Rahmen und den Anforderungen an die einzelne Anlage.
Was genehmigt werden muss
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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Fragen und Antworten
Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?
Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.
Wo stelle ich in Glauchau einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Zwickau. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.
Was ist ein Schwarzbau?
Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.