Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern
Bauamt Landkreis Vorpommern-Rügen
Diese Übersicht zeigt, wie die Bauaufsicht im Gebiet von Landkreis Vorpommern-Rügen organisiert ist und welche Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich gehören.
- Einwohner224.684
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel13073
- Orte im Verzeichnis8
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Vorpommern-Rügen ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin untere Bauaufsichtsbehörde.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Nutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahren