Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Bundesland

Bauämter in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise und kreisfreie Städte.

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Kreise und kreisfreie Städte8
  • Übliche AmtsbezeichnungBauaufsichtsamt oder Fachdienst Bauordnung

Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Als obere Behörde fungieren Landesamt für innere Verwaltung. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

Kreise und kreisfreie Städte

Größte Städte