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Bauamt Mecklenburg-Vorpommern

Bauamt Sundhagen

Das öffentliche Baurecht folgt einer klaren Aufgabenteilung zwischen Land, Kreis und Gemeinde. Was das für Bauwillige in Sundhagen praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.

Kurze Antwort

Untere Bauaufsichtsbehörde für Sundhagen ist in der Regel Landkreis Vorpommern-Rügen, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner5.331
  • Statuskreisangehörig
  • KreisVorpommern-Rügen
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Wer ist zuständig?

Für Sundhagen entscheidet meist nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Vorpommern-Rügen als untere Bauaufsichtsbehörde. Der Weg führt in Mecklenburg-Vorpommern oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.

Rund 5.331 Menschen leben in Sundhagen. In dieser Größenordnung liegt die Bauaufsicht auf der Kreisebene, während die Gemeinde ihr Einvernehmen abgibt. Der Landkreis Vorpommern-Rügen umfasst insgesamt rund 224.684 Einwohner.

Das Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern regelt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Örtlich zuständig sind Landkreise und kreisfreie Städte. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Sundhagen am Ende geht. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin untere Bauaufsichtsbehörde.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl18519
  • Vorwahl038328, 038333, 038351
  • Kfz-KennzeichenNVP

Was das Bauamt bearbeitet

Welcher Vorgang im Einzelfall passt, hängt am Vorhaben. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bauvorgänge im Detail.

So läuft der Bauantrag

Wer aus Sundhagen einen Bauantrag stellt, sollte die Abgabe belegen können und auf Vollständigkeit achten. Jede Nachforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Vorpommern-Rügen verlängert das Verfahren.

Das Planungsrecht des Baugesetzbuchs und das Bauordnungsrecht des Landes greifen ineinander. Ein Vorhaben muss beiden entsprechen, dem städtebaulichen Rahmen und den Anforderungen an die einzelne Anlage.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Einordnung dient nur der Orientierung. Die genauen Grenzen, etwa Größe und Grenzabstand, legt der Verfahrensfreiheitskatalog des Landes fest.

Bauämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Wie lange dauert die Baugenehmigung?

Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.

Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.