Kreis in Nordrhein-Westfalen
Bauamt Kreis Steinfurt
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Steinfurt sitzt bei Kreis Steinfurt. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner448.197
- TypKreis
- Kreisschlüssel05566
- Orte im Verzeichnis24
Wer ist zuständig?
Kreis Steinfurt ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Rheine
- Ibbenbüren
- Greven
- Emsdetten
- Steinfurt
- Lengerich
- Hörstel
- Ochtrup
- Lotte
- Neuenkirchen
- Mettingen
- Westerkappeln
- Recke
- Altenberge
- Nordwalde
- Tecklenburg
- Lienen
- Wettringen
- Hopsten
- Horstmar
- Saerbeck
- Ladbergen
- Laer
- Metelen
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Bauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
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