Landkreis in Baden-Württemberg
Bauamt Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Landkreis Rhein-Neckar-Kreis sitzt bei Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner547.625
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08226
- Orte im Verzeichnis36
Wer ist zuständig?
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Weinheim
- Sinsheim
- Leimen
- Wiesloch
- Hockenheim
- Schwetzingen
- Walldorf
- Eppelheim
- Sandhausen
- Schriesheim
- Eberbach
- Brühl
- Edingen-Neckarhausen
- St. Leon-Rot
- Neckargemünd
- Ketsch
- Ladenburg
- Dossenheim
- Oftersheim
- Heddesheim
- Hemsbach
- Nußloch
- Plankstadt
- Hirschberg an der Bergstraße
- Ilvesheim
- Dielheim
- Mühlhausen
- Rauenberg
- Reilingen
- Neulußheim
- Bammental
- Laudenbach
- Altlußheim
- Waibstadt
- Meckesheim
- Angelbachtal
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
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