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Bauämter in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Land- und Stadtkreise sowie große Kreisstädte und weitere Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit.

Zuständigkeit

In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.

  • Kreise und kreisfreie Städte44
  • Übliche AmtsbezeichnungBaurechtsamt oder Amt für Baurecht

Bauaufsicht in Baden-Württemberg

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Als obere Behörde fungieren Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

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