Landkreis in Hessen
Bauamt Landkreis Groß-Gerau
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Groß-Gerau sitzt bei Landkreis Groß-Gerau. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner266.042
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel06433
- Orte im Verzeichnis14
Wer ist zuständig?
Landkreis Groß-Gerau ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Hessische Bauordnung (HBO). In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Rüsselsheim am Main
- Mörfelden-Walldorf
- Groß-Gerau
- Riedstadt
- Kelsterbach
- Ginsheim-Gustavsburg
- Raunheim
- Büttelborn
- Bischofsheim
- Trebur
- Gernsheim
- Nauheim
- Biebesheim am Rhein
- Stockstadt am Rhein
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
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