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Bauamt Hessen

Bauamt Raunheim

Das öffentliche Baurecht folgt einer klaren Aufgabenteilung zwischen Land, Kreis und Gemeinde. Was das für Bauwillige in Raunheim praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.

Kurze Antwort

Für Bauanträge in Raunheim ist in der Regel Landkreis Groß-Gerau zuständig. Die Stadt ist kreisangehörig; größere Städte können abweichend selbst Baurechtsbehörde sein.

  • Einwohner16.564
  • Statuskreisangehörig
  • KreisGroß-Gerau
  • BundeslandHessen

Welche Stelle entscheidet?

Für Bauanträge in Raunheim ist häufig nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Groß-Gerau zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht. Größere Städte können abweichend selbst zuständig sein.

Mit etwa 16.564 Einwohnern ist Raunheim eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der zuständige Kreis zählt rund 266.042 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.

Für Raunheim gilt das Bauordnungsrecht von Hessen, festgelegt in der Hessische Bauordnung (HBO). Die Genehmigung erteilen Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl65479
  • Vorwahl06142
  • Kfz-KennzeichenGG

Was das Bauamt bearbeitet

Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:

Antragstellung Schritt für Schritt

Wer aus Raunheim einen Bauantrag stellt, sollte die Abgabe belegen können und auf Vollständigkeit achten. Jede Nachforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Groß-Gerau verlängert das Verfahren.

Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Bauämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Wie lange dauert die Baugenehmigung?

Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.

Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.