Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Bauamt Hessen

Bauamt Gernsheim

Wer in Gernsheim bauen, anbauen oder umnutzen will, steht früher oder später vor derselben Frage: Welches Bauamt ist zuständig und was muss genehmigt werden? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, erklärt die wichtigsten Bauvorgänge und verweist für verbindliche Auskünfte auf die offizielle Stelle.

Kurze Antwort

Zuständig für Gernsheim ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Groß-Gerau. Der Bauantrag läuft oft über die Standortgemeinde.

  • Einwohner11.006
  • Statuskreisangehörig
  • KreisGroß-Gerau
  • BundeslandHessen

Zuständigkeit auf einen Blick

Für Bauanträge in Gernsheim ist häufig nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Groß-Gerau zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht. Größere Städte können abweichend selbst zuständig sein.

In Gernsheim leben ungefähr 11.006 Menschen. Für den Bauantrag bedeutet das in der Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung auf Kreisebene. Der zuständige Kreis zählt rund 266.042 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.

In Hessen gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Für Bauwillige in Gernsheim heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl64579
  • Vorwahl06258
  • Kfz-KennzeichenGG

Was das Bauamt bearbeitet

Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:

So läuft der Bauantrag

Für Bauwillige in Gernsheim gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.

Ob sich ein Vorhaben einfügt, entscheidet im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zählen dessen Festsetzungen.

Vorhaben und Genehmigungspflicht

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Bauämter in der Umgebung

Fragen und Antworten

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?

Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.