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Bauamt.net

Landkreis in Bayern

Bauamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Die untere Bauaufsichtsbehörde für Garmisch-Partenkirchen sitzt bei Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.

  • Einwohner87.877
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel09180
  • Orte im Verzeichnis4

Zuständigkeit auf einen Blick

Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.

Es gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). In Bayern sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick