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Bauamt Bayern

Bauamt Mittenwald

Hinter dem Wort Bauamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern die untere Bauaufsichtsbehörde des Landes- und Kommunalrechts. Diese Seite erklärt, wie sie für Mittenwald zuständig ist und welche Vorhaben welchen Weg nehmen.

Kurze Antwort

Mittenwald gehört zu Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

  • Einwohner7.247
  • Statuskreisangehörig
  • KreisGarmisch-Partenkirchen
  • BundeslandBayern

Wer ist zuständig?

Als kreisangehörige Kommune gibt Mittenwald die Bauaufsicht meist an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Bauamt oder Bauordnungsamt des Kreises Garmisch-Partenkirchen; große Städte können eine eigene Zuständigkeit haben.

Rund 7.247 Menschen leben in Mittenwald. In dieser Größenordnung liegt die Bauaufsicht auf der Kreisebene, während die Gemeinde ihr Einvernehmen abgibt. Der zuständige Kreis zählt rund 87.877 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.

In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landratsämter und kreisfreie Städte, dazu Große Kreisstädte. Für Bauwillige in Mittenwald heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Bayern sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Mittenwald:

  • Postleitzahl82481
  • Vorwahl08823
  • Kfz-KennzeichenGAP

Die wichtigsten Bauvorgänge

Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.

Der Weg zur Genehmigung

Nach der Genehmigung ist der Weg nicht zu Ende: Je nach Landesrecht sind Baubeginn und Fertigstellung anzuzeigen, und die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Garmisch-Partenkirchen kann stichprobenartig kontrollieren.

Ob sich ein Vorhaben einfügt, entscheidet im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zählen dessen Festsetzungen.

Vorhaben und Genehmigungspflicht

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Bauämter in der Umgebung

Fragen und Antworten

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Wo stelle ich in Mittenwald einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Garmisch-Partenkirchen. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.