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Bundesland

Bauämter in Bayern

In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landratsämter und kreisfreie Städte, dazu Große Kreisstädte.

Zuständigkeit

In Bayern sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung.

  • Kreise und kreisfreie Städte96
  • Übliche AmtsbezeichnungBauamt oder Bauordnungsamt

Bauaufsicht in Bayern

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Als obere Behörde fungieren Regierungen der sieben Regierungsbezirke. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

Kreise und kreisfreie Städte

Größte Städte