Landkreis in Sachsen-Anhalt
Bauamt Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Anhalt-Bitterfeld sitzt bei Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner168.475
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel15082
- Orte im Verzeichnis10
Wer ist zuständig?
Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das Landesverwaltungsamt.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Bitterfeld-Wolfen
- Köthen
- Zerbst/Anhalt
- Sandersdorf-Brehna
- Südliches Anhalt
- Muldestausee
- Zörbig
- Raguhn-Jeßnitz
- Osternienburger Land
- Aken (Elbe)
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
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