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Bauamt Mecklenburg-Vorpommern

Bauamt Greifswald

Für Greifswald beschreibt diese Seite den Weg vom Vorhaben zur Genehmigung: welche Stelle entscheidet, welche Bauvorgänge es gibt und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.

Kurze Antwort

Untere Bauaufsichtsbehörde für Greifswald ist in der Regel Landkreis Vorpommern-Greifswald, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner60.071
  • Statuskreisangehörig
  • KreisVorpommern-Greifswald
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Wer ist zuständig?

Greifswald ist kreisangehörig. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Vorpommern-Greifswald, der über den Bauantrag entscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Ämter, Verbands- oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.

Mit rund 60.071 Einwohnern ist Greifswald eine Mittelstadt. Beratung und Antragsannahme liegen oft vor Ort, die eigentliche Entscheidung kann je nach Landesrecht dennoch beim Kreis fallen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald umfasst insgesamt rund 237.355 Einwohner.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise und kreisfreie Städte. Für Bauwillige in Greifswald heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin untere Bauaufsichtsbehörde.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Greifswald nützlich:

  • Postleitzahl17487, 17489, 17491
  • Vorwahl03834
  • Kfz-KennzeichenHGW

Die wichtigsten Bauvorgänge

Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zur Genehmigung

Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Vorpommern-Greifswald. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.

Neben dem Baurecht können weitere Genehmigungen nötig sein, etwa nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Wasserrecht. Das Bauamt bündelt viele davon, ersetzt sie aber nicht immer.

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

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Fragen und Antworten

Welche Landesbauordnung gilt in Greifswald?

Für Greifswald gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.

Wie lange dauert die Baugenehmigung?

Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.

Wo stelle ich in Greifswald einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Vorpommern-Greifswald. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?

Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.