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Bauamt Bayern

Bauamt Reichertshausen

Ob Neubau, Anbau, Nutzungsänderung oder Abbruch: In Reichertshausen hängt jedes dieser Vorhaben an einer bestimmten Behörde und an der Landesbauordnung. Diese Übersicht ordnet die Zuständigkeit ein.

Kurze Antwort

Für Bauanträge in Reichertshausen ist in der Regel Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zuständig. Die Stadt ist kreisangehörig; größere Städte können abweichend selbst Baurechtsbehörde sein.

  • Einwohner5.200
  • Statuskreisangehörig
  • KreisPfaffenhofen a.d.Ilm
  • BundeslandBayern

Wer ist zuständig?

Als kreisangehörige Kommune gibt Reichertshausen die Bauaufsicht meist an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Bauamt oder Bauordnungsamt des Kreises Pfaffenhofen a.d.Ilm; große Städte können eine eigene Zuständigkeit haben.

Rund 5.200 Menschen leben in Reichertshausen. In dieser Größenordnung liegt die Bauaufsicht auf der Kreisebene, während die Gemeinde ihr Einvernehmen abgibt. Der zuständige Kreis zählt rund 126.244 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.

Bayern regelt das Baurecht in der Bayerische Bauordnung (BayBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landratsämter und kreisfreie Städte, dazu Große Kreisstädte; für die städtebauliche Zulässigkeit gilt daneben das bundesweite Baugesetzbuch. In Bayern sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl85293
  • Vorwahl08441
  • Kfz-KennzeichenPAF

Bauvorgänge im Überblick

Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Antragstellung Schritt für Schritt

Wer aus Reichertshausen einen Bauantrag stellt, sollte die Abgabe belegen können und auf Vollständigkeit achten. Jede Nachforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm verlängert das Verfahren.

Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.

Nachbarorte

Häufige Fragen

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.

Wo stelle ich in Reichertshausen einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.