Bauamt Schleswig-Holstein
Bauamt Lauenburg/Elbe
In Lauenburg/Elbe richtet sich die Zuständigkeit für Bauanträge nach dem Gemeindestatus und dem Landesrecht. Beides zusammen ergibt das Bild, das diese Seite beschreibt.
Kurze Antwort
Untere Bauaufsichtsbehörde für Lauenburg/Elbe ist in der Regel Kreis Herzogtum Lauenburg, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner11.999
- Statuskreisangehörig
- KreisHerzogtum Lauenburg
- BundeslandSchleswig-Holstein
Wer ist zuständig?
In Lauenburg/Elbe führt der Antragsweg meist über den Kreis Herzogtum Lauenburg. Dort liegt die untere Bauaufsicht; die Standortgemeinde gibt ihr Einvernehmen ab und leitet weiter.
Mit etwa 11.999 Einwohnern ist Lauenburg/Elbe eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Insgesamt leben im Kreis Herzogtum Lauenburg etwa 197.264 Menschen.
Schleswig-Holstein regelt das Baurecht in der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Kreise und kreisfreie Städte; für die städtebauliche Zulässigkeit gilt daneben das bundesweite Baugesetzbuch. In Schleswig-Holstein sind die Kreise und die kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Ämter und amtsangehörige Gemeinden dienen häufig als Annahmestelle.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:
- Postleitzahl21481
- Vorwahl04153
- Kfz-KennzeichenRZ
Die wichtigsten Bauvorgänge
Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Bevor der Antrag bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreis Herzogtum Lauenburg landet, hilft ein Termin bei der Bauberatung. Sie kennt die örtliche Praxis und sortiert die Unterlagen vor.
Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.
Was genehmigt werden muss
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
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Häufige Fragen
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.
Ist ein Gartenhaus in Lauenburg/Elbe genehmigungsfrei?
Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.
Kann ich den Bauantrag digital stellen?
Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.