Bauamt Schleswig-Holstein
Bauamt Geesthacht
In Geesthacht richtet sich die Zuständigkeit für Bauanträge nach dem Gemeindestatus und dem Landesrecht. Beides zusammen ergibt das Bild, das diese Seite beschreibt.
Kurze Antwort
Bauanträge aus Geesthacht bearbeitet in der Regel Kreis Herzogtum Lauenburg als untere Bauaufsichtsbehörde.
- Einwohner32.763
- Statuskreisangehörig
- KreisHerzogtum Lauenburg
- BundeslandSchleswig-Holstein
Zuständigkeit auf einen Blick
Für Geesthacht entscheidet meist nicht die Gemeinde, sondern der Kreis Herzogtum Lauenburg als untere Bauaufsichtsbehörde. Der Weg führt in Schleswig-Holstein oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.
Mit rund 32.763 Einwohnern ist Geesthacht eine Mittelstadt. Beratung und Antragsannahme liegen oft vor Ort, die eigentliche Entscheidung kann je nach Landesrecht dennoch beim Kreis fallen. Mit rund 197.264 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Bauverwaltung entsprechend dimensioniert.
Das Baurecht in Schleswig-Holstein regelt die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Örtlich zuständig sind Kreise und kreisfreie Städte. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Geesthacht am Ende geht. In Schleswig-Holstein sind die Kreise und die kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Ämter und amtsangehörige Gemeinden dienen häufig als Annahmestelle.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl21502
- Vorwahl04152
- Kfz-KennzeichenRZ
Was das Bauamt bearbeitet
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:
Nutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
In vielen Ländern läuft der Bauantrag zunächst über die Standortgemeinde, die ihr Einvernehmen erklärt und an die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreis Herzogtum Lauenburg weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt dorthin.
Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Nachbarorte
Was oft gefragt wird
Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.
Wie lange gilt eine Baugenehmigung?
Sie erlischt, wenn nicht innerhalb einer im Landesrecht bestimmten Frist mit dem Bau begonnen oder er längere Zeit unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Ist ein Gartenhaus in Geesthacht genehmigungsfrei?
Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.
Welche Landesbauordnung gilt in Geesthacht?
Für Geesthacht gilt die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.