Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Bundesland

Bauämter in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Kreise und kreisfreie Städte.

Zuständigkeit

In Schleswig-Holstein sind die Kreise und die kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Ämter und amtsangehörige Gemeinden dienen häufig als Annahmestelle.

  • Kreise und kreisfreie Städte15
  • Übliche AmtsbezeichnungBauaufsichtsbehörde oder Fachdienst Bau

Bauaufsicht in Schleswig-Holstein

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Als obere Behörde fungieren keine durchgehende Mittelinstanz; Aufgaben beim Land. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

Kreise und kreisfreie Städte

Größte Städte