Bundesland
Bauämter in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Kreise und kreisfreie Städte.
Zuständigkeit
In Schleswig-Holstein sind die Kreise und die kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Ämter und amtsangehörige Gemeinden dienen häufig als Annahmestelle.
- Kreise und kreisfreie Städte15
- Übliche AmtsbezeichnungBauaufsichtsbehörde oder Fachdienst Bau
Bauaufsicht in Schleswig-Holstein
Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Als obere Behörde fungieren keine durchgehende Mittelinstanz; Aufgaben beim Land. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.
Kreise und kreisfreie Städte
- Dithmarschen
- Herzogtum Lauenburg
- Nordfriesland
- Ostholstein
- Pinneberg
- Plön
- Rendsburg-Eckernförde
- Schleswig-Flensburg
- Segeberg
- Steinburg
- Stormarn
- Flensburg
- Kiel
- Lübeck
- Neumünster
Größte Städte
- Kiel
- Lübeck
- Flensburg
- Norderstedt
- Neumünster
- Elmshorn
- Pinneberg
- Wedel
- Ahrensburg
- Geesthacht
- Itzehoe
- Rendsburg
- Reinbek
- Henstedt-Ulzburg
- Schleswig
- Bad Oldesloe
- Husum
- Kaltenkirchen
- Heide
- Quickborn
- Eckernförde
- Bad Schwartau
- Schenefeld
- Mölln
- Bad Segeberg
- Uetersen
- Glinde
- Halstenbek
- Schwarzenbek
- Eutin
- Stockelsdorf
- Bargteheide
- Preetz
- Neustadt in Holstein
- Bad Bramstedt
- Ratekau
- Rellingen
- Tornesch
- Ratzeburg
- Schwentinental