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Bauamt Nordrhein-Westfalen

Bauamt Arnsberg

Wer in Arnsberg bauen, anbauen oder umnutzen will, steht früher oder später vor derselben Frage: Welches Bauamt ist zuständig und was muss genehmigt werden? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, erklärt die wichtigsten Bauvorgänge und verweist für verbindliche Auskünfte auf die offizielle Stelle.

Kurze Antwort

Bauanträge aus Arnsberg bearbeitet in der Regel Kreis Hochsauerlandkreis als untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Einwohner74.206
  • Statuskreisangehörig
  • KreisKreis Hochsauerlandkreis
  • BundeslandNordrhein-Westfalen

Wer ist zuständig?

Für Bauanträge in Arnsberg ist häufig nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Kreis Hochsauerlandkreis zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Bauaufsicht oder Bauordnungsamt. Größere Städte können abweichend selbst zuständig sein.

Mit rund 74.206 Einwohnern ist Arnsberg eine Mittelstadt. Beratung und Antragsannahme liegen oft vor Ort, die eigentliche Entscheidung kann je nach Landesrecht dennoch beim Kreis fallen. Der Kreis Hochsauerlandkreis umfasst insgesamt rund 261.647 Einwohner.

Das Baurecht in Nordrhein-Westfalen regelt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Örtlich zuständig sind Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sowie Kreise. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Arnsberg am Ende geht. In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Die Basisdaten zu Arnsberg auf einen Blick:

  • Postleitzahl59755, 59757, 59759, 59821 und weitere (5)
  • Vorwahl02931, 02932, 02935
  • Kfz-KennzeichenHSK

Bauvorgänge im Überblick

Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.

Der Weg zur Genehmigung

Für Bauwillige in Arnsberg gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung des materiellen Rechts. Auch ohne Antrag müssen Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen beachtet werden.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Nachbarorte

Häufige Fragen

Welche Landesbauordnung gilt in Arnsberg?

Für Arnsberg gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?

Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.

Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.