Landkreis in Brandenburg
Bauamt Landkreis Teltow-Fläming
Für die Kommunen im Gebiet von Landkreis Teltow-Fläming gilt eine gemeinsame untere Bauaufsicht. Diese Seite fasst sie zusammen.
- Einwohner160.448
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel12072
- Orte im Verzeichnis11
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Teltow-Fläming ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Amtsangehörige Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen und leiten sie weiter.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Ludwigsfelde
- Blankenfelde-Mahlow
- Zossen
- Luckenwalde
- Jüterbog
- Rangsdorf
- Trebbin
- Großbeeren
- Am Mellensee
- Nuthe-Urstromtal
- Niedergörsdorf
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
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