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Bundesland

Bauämter in Brandenburg

In Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise und kreisfreie Städte.

Zuständigkeit

In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Amtsangehörige Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen und leiten sie weiter.

  • Kreise und kreisfreie Städte18
  • Übliche AmtsbezeichnungBauaufsichtsamt oder Bauordnungsamt

Bauaufsicht in Brandenburg

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Als obere Behörde fungieren Landesamt für Bauen und Verkehr. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

Kreise und kreisfreie Städte

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