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Bauamt.net

Landkreis in Bayern

Bauamt Landkreis Roth

Für die Kommunen im Gebiet von Landkreis Roth gilt eine gemeinsame untere Bauaufsicht. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner103.944
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel09576
  • Orte im Verzeichnis10

Zuständigkeit auf einen Blick

Landkreis Roth ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.

Es gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). In Bayern sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick