Kreisfreie Stadt in Mecklenburg-Vorpommern
Bauamt Rostock
Für die Kommunen im Gebiet von Kreisfreie Stadt Rostock gilt eine gemeinsame untere Bauaufsicht. Diese Seite fasst sie zusammen.
- Einwohner210.795
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel13003
- Orte im Verzeichnis1
Zuständigkeit auf einen Blick
Kreisfreie Stadt Rostock ist kreisfreie stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge werden von der Stadtverwaltung entschieden.
Es gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin untere Bauaufsichtsbehörde.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Baugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
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