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Bauamt.net

Kreisfreie Stadt in Bayern

Bauamt Rosenheim

Für die Kommunen im Gebiet von Kreisfreie Stadt Rosenheim gilt eine gemeinsame untere Bauaufsicht. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner65.192
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel09163
  • Orte im Verzeichnis1

Welche Stelle entscheidet?

Kreisfreie Stadt Rosenheim ist kreisfreie stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge werden von der Stadtverwaltung entschieden.

Es gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). In Bayern sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick