Landkreis in Brandenburg
Bauamt Landkreis Oberhavel
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Oberhavel sitzt bei Landkreis Oberhavel. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner211.249
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel12065
- Orte im Verzeichnis14
Wer ist zuständig?
Landkreis Oberhavel ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Amtsangehörige Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen und leiten sie weiter.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Oranienburg
- Hohen Neuendorf
- Hennigsdorf
- Mühlenbecker Land
- Zehdenick
- Velten
- Glienicke/Nordbahn
- Oberkrämer
- Löwenberger Land
- Birkenwerder
- Kremmen
- Leegebruch
- Gransee
- Fürstenberg/Havel
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Nutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
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