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Bauamt.net

Landkreis in Bayern

Bauamt Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Für die Kommunen im Gebiet von Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim gilt eine gemeinsame untere Bauaufsicht. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner85.686
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel09575
  • Orte im Verzeichnis5

Zuständigkeit auf einen Blick

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.

Es gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). In Bayern sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick