Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen

Bauamt Mülheim an der Ruhr

Für die Kommunen im Gebiet von Kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr gilt eine gemeinsame untere Bauaufsicht. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner173.255
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel05117
  • Orte im Verzeichnis1

Wer ist zuständig?

Kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr ist kreisfreie stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge werden von der Stadtverwaltung entschieden.

Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick