Landkreis in Sachsen
Bauamt Landkreis Mittelsachsen
Diese Übersicht zeigt, wie die Bauaufsicht im Gebiet von Landkreis Mittelsachsen organisiert ist und welche Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich gehören.
- Einwohner300.308
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel14522
- Orte im Verzeichnis19
Wer ist zuständig?
Landkreis Mittelsachsen ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO). In Sachsen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die Landesdirektion Sachsen.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Freiberg
- Döbeln
- Mittweida
- Frankenberg/Sa.
- Flöha
- Burgstädt
- Waldheim
- Brand-Erbisdorf
- Hainichen
- Penig
- Leisnig
- Oederan
- Roßwein
- Lichtenau
- Hartha
- Rochlitz
- Bobritzsch-Hilbersdorf
- Großschirma
- Halsbrücke
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Abbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahren