Kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz
Bauamt Ludwigshafen am Rhein
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Ludwigshafen am Rhein sitzt bei Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner176.110
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel07314
- Orte im Verzeichnis1
Welche Stelle entscheidet?
Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein ist kreisfreie stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge werden von der Stadtverwaltung entschieden.
Es gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Verbandsgemeinden nehmen Anträge oft entgegen.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Baugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
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