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Bundesland

Bauämter in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, kreisfreie und große kreisangehörige Städte.

Zuständigkeit

In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Verbandsgemeinden nehmen Anträge oft entgegen.

  • Kreise und kreisfreie Städte36
  • Übliche AmtsbezeichnungBauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung oder Stadt

Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen, Oberste Baubehörde. Als obere Behörde fungieren Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

Kreise und kreisfreie Städte

Größte Städte