Landkreis in Thüringen
Bauamt Landkreis Wartburgkreis
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Landkreis Wartburgkreis sitzt bei Landkreis Wartburgkreis. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner158.900
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel16063
- Orte im Verzeichnis10
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Wartburgkreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Thüringer Bauordnung (ThürBO). In Thüringen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Eisenach
- Bad Salzungen
- Gerstungen
- Bad Liebenstein
- Dermbach
- Wutha-Farnroda
- Werra-Suhl-Tal
- Hörselberg-Hainich
- Treffurt
- Ruhla
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
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