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Bauamt.net

Landkreis in Hessen

Bauamt Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis

Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis nimmt für sein Gebiet die untere Bauaufsicht wahr. Was das für Bauanträge bedeutet und welche Gemeinden dazuzählen, steht hier.

  • Einwohner189.614
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel06439
  • Orte im Verzeichnis15

Welche Stelle entscheidet?

Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.

Es gilt die Hessische Bauordnung (HBO). In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick