Bauamt Hessen
Bauamt Geisenheim
Wer zum ersten Mal mit einem Bauamt zu tun hat, unterschätzt oft, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort und vom Status der Gemeinde abhängt. Für Geisenheim ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet, wohin der Bauantrag gehört.
Kurze Antwort
Zuständig für Geisenheim ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis. Der Bauantrag läuft oft über die Standortgemeinde.
- Einwohner11.776
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Rheingau-Taunus-Kreis
- BundeslandHessen
Welche Stelle entscheidet?
Als kreisangehörige Kommune gibt Geisenheim die Bauaufsicht meist an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis; große Städte können eine eigene Zuständigkeit haben.
Mit etwa 11.776 Einwohnern ist Geisenheim eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der zuständige Kreis zählt rund 189.614 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.
Für Geisenheim gilt das Bauordnungsrecht von Hessen, festgelegt in der Hessische Bauordnung (HBO). Die Genehmigung erteilen Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:
- Postleitzahl65366
- Vorwahl06722
Was das Bauamt bearbeitet
Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Für Bauwillige in Geisenheim gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.
Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.
Was genehmigt werden muss
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.
Nachbarorte
- Oestrich-Winkel
- Gau-Algesheim
- Bingen am Rhein
- Ingelheim am Rhein
- Heidesheim am Rhein
- Eltville am Rhein
- Walluf
- Budenheim
Häufige Fragen
Welche Landesbauordnung gilt in Geisenheim?
Für Geisenheim gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.
Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?
Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.
Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.
Kann ich den Bauantrag digital stellen?
Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.