Landkreis in Baden-Württemberg
Bauamt Landkreis Ortenaukreis
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Landkreis Ortenaukreis sitzt bei Landkreis Ortenaukreis. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner439.516
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08317
- Orte im Verzeichnis26
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Ortenaukreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Offenburg
- Lahr/Schwarzwald
- Kehl
- Achern
- Oberkirch
- Friesenheim
- Ettenheim
- Rheinau
- Gengenbach
- Appenweier
- Willstätt
- Neuried
- Hohberg
- Zell am Harmersbach
- Renchen
- Schutterwald
- Schwanau
- Haslach im Kinzigtal
- Kappelrodeck
- Hausach
- Wolfach
- Kippenheim
- Sasbach
- Mahlberg
- Kappel-Grafenhausen
- Rust
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
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