Landkreis in Baden-Württemberg
Bauamt Landkreis Heilbronn
Diese Übersicht zeigt, wie die Bauaufsicht im Gebiet von Landkreis Heilbronn organisiert ist und welche Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich gehören.
- Einwohner334.388
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08125
- Orte im Verzeichnis28
Wer ist zuständig?
Landkreis Heilbronn ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Neckarsulm
- Bad Rappenau
- Eppingen
- Bad Friedrichshall
- Brackenheim
- Obersulm
- Weinsberg
- Lauffen am Neckar
- Leingarten
- Schwaigern
- Neuenstadt am Kocher
- Ilsfeld
- Möckmühl
- Untergruppenbach
- Nordheim
- Bad Wimpfen
- Gundelsheim
- Flein
- Wüstenrot
- Oedheim
- Beilstein
- Güglingen
- Kirchardt
- Neudenau
- Gemmingen
- Erlenbach
- Talheim
- Abstatt
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Abbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
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