Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Kreis in Nordrhein-Westfalen

Bauamt Kreis Rhein-Sieg-Kreis

Diese Übersicht zeigt, wie die Bauaufsicht im Gebiet von Kreis Rhein-Sieg-Kreis organisiert ist und welche Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich gehören.

  • Einwohner600.375
  • TypKreis
  • Kreisschlüssel05382
  • Orte im Verzeichnis19

Wer ist zuständig?

Kreis Rhein-Sieg-Kreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.

Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick