Kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz
Bauamt Koblenz
Kreisfreie Stadt Koblenz nimmt für sein Gebiet die untere Bauaufsicht wahr. Was das für Bauanträge bedeutet und welche Gemeinden dazuzählen, steht hier.
- Einwohner115.298
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel07111
- Orte im Verzeichnis1
Wer ist zuständig?
Kreisfreie Stadt Koblenz ist kreisfreie stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge werden von der Stadtverwaltung entschieden.
Es gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Verbandsgemeinden nehmen Anträge oft entgegen.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
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