Kreis in Nordrhein-Westfalen
Bauamt Kreis Düren
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Düren sitzt bei Kreis Düren. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner264.638
- TypKreis
- Kreisschlüssel05358
- Orte im Verzeichnis14
Zuständigkeit auf einen Blick
Kreis Düren ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Düren
- Jülich
- Kreuzau
- Langerwehe
- Niederzier
- Aldenhoven
- Linnich
- Nörvenich
- Merzenich
- Nideggen
- Vettweiß
- Hürtgenwald
- Titz
- Inden
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Baugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
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